AGB

1. Leistungen von IMMEDIATE

1.1  IMMEDIATE gewährt dem Kunden Zugang zu Anwendungen und Daten, die auf Servern der IMMEDIATE und Dritter zur Nutzung durch den Kunden bereitgehalten werden. Die von IMMEDIATE geschuldeten Dienstleistungen umfassen die Gewährung der Online- Nutzung, die Bereitstellung der erforderlichen Netzinfrastruktur und Serverkapazitäten und die Datenspeicherung.

1.2  Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot und die Auftragsbestätigung der IMMEDIATE GmbH für Software Entwicklung und Vertrieb („IMMEDIATE“) sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“). Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden.

1.3  In der Regel steht dem Kunden die Benutzung der Software 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. IMMEDIATE leistet eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten Daten von 96 % pro Jahr. IMMEDIATE übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit. Zugriffsverweigerungen als Folge eines Hackereinbruchs, Computervirus oder aufgrund vergleichbarer Ereignisse (z.B. Denial of Service Attack) werden für die Berechnung der jährlichen Verfügbarkeit und Zugriffsgeschwindigkeit nicht berücksichtigt.

1.4  Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen. Übertragungsprobleme, die auf Störungen Dritter zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.

1.5  IMMEDIATE führt – sofern erforderlich – Wartungen der für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch IMMEDIATE bereitgestellten Systeme durch. IMMEDIATE haftet nicht für aufgrund von Wartungsarbeiten unvermeidbare Störungen des Serverbetriebs und der Verfügbarkeit der Internet-Applikation.

1.6  Eine Haftung von IMMEDIATE für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

1.7  Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von der Verfügbarkeit von und den Verhältnissen auf Datenleitungen abhängt, auf die IMMEDIATE keinen Einfluss hat und für die IMMEDIATE keine Verantwortung trägt.

1.8  Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die IMMEDIATE nicht zu vertreten hat und die die Leistung von IMMEDIATE wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber) lassen den Vergütungsanspruch von IMMEDIATE unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Kalendermonatsende außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

1.9  Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von IMMEDIATE liegen, wird der Kunde dies binnen zwei Wochen ab Kenntnis gegenüber IMMEDIATE schriftlich rügen. Erbringt IMMEDIATE ihre Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem IMMEDIATE diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde IMMEDIATE schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.

1.10  Für den Zugriff auf die bereitgehaltenen Anwendungen stellt IMMEDIATE dem Kunden ein Passwort zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, dieses vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er trägt die ausschließliche Verantwortung für die Folgen eines unbefugten Gebrauchs. Der Kunde stellt IMMEDIATE von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die IMMEDIATE durch Verletzung vorgenannter Pflichten entstehen. Wird auf die Systeme von IMMEDIATE unter Verwendung des Passwortes zugegriffen, so werden diese Zugriffszeiten den Kunden zugerechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass es sich bei dem Zugriff um den eines unbefugten Dritten handelt und dass der Dritte nicht aus der Sphäre des Kunden von dem Passwort Kenntnis erlangt hat.

2. Bearbeitung von Daten Dritter

2.1  Soweit der Kunde IMMEDIATE mit der Anpassung von Daten, die von Dritten erhoben und zusammengestellt wurden, wie z.B. Marktstudien, Umfrageergebnisse, Preislisten von Verlagen (nachfolgend: „Drittdaten“), beauftragt hat, wird IMMEDIATE diese Drittdaten bearbeiten, einpflegen und dem Kunden über das System von IMMEDIATE zur Verfügung stellen.

2.2  Ob, in welchem Umfang und gegen welches Entgelt der Kunde berechtigt ist, die Drittdaten zu benutzen, liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden und hat dieser mit dem Dritten zu vereinbaren.

2.3  Zu den von IMMEDIATE geschuldeten Dienstleistungen gehört nicht die Überprüfung der Drittdaten auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit hin. Entsteht IMMEDIATE bei der Bearbeitung der Drittdaten ein Mehraufwand, weil die Drittdaten fehlerhaft oder unvollständig sind, hat der Kunde IMMEDIATE die entstehenden Mehrkosten (z.B. einer nochmaligen Bearbeitung der Drittdaten nach deren inhaltlicher Korrektur durch den Dritten) nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen zu erstatten.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, mitzuwirken bei:

a. der Ermittlung aller Informationen über den Kunden und ggf. dessen Endkunden, die IMMEDIATE benötigt, um die eigenen Leistungen vertragsgerecht erbringen zu können. Dazu gehören vor allem vollständige Informationen über die Systemumgebung, die Schnittstellen, die Unternehmensabläufe und die Vorstellungen der Fachabteilungen über technische und organisatorische Randbedingungen. In technischer Hinsicht gehören hierzu vor allem die Regeln zur Plausibilitätsprüfung, das Mengengerüst, die Durchsatzanforderungen und alle relevanten Datenmengen,

b. etwaigen ausdrücklich vereinbarten technischen Probeläufen, insbesondere auch durch Bereitstellung von ausreichend Personal und Daten während der normalen Arbeitszeit; Testdaten sind in dem von IMMEDIATE vorgeschriebenen Umfang vom Kunden auf eigene Kosten zu erfassen und zur Verfügung zu stellen, wobei alle vom Kunden gewünschten Fallarten abzudecken sind.

3.2 Der Kunde hat ferner folgende Leistungen zu erbringen:
a. Einsatz fachlich befähigter Mitarbeiter sowie ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter, um ein abgesichertes Einführungs- und Bedienungsverfahren sicherzustellen,
b. Überprüfung der Planungen, Leistungsbeschreibungen, technischen Aussagen und Zusicherungen von IMMEDIATE auf ihre Eignung für die betrieblichen Zwecke des Kunden; über dabei entdeckte Unstimmigkeiten oder Fehler ist IMMEDIATE umgehend zu informieren,
c. Schaffung aller Installationsvoraussetzungen im Bereich der eigenen Organisation, so dass IMMEDIATE mit den vertraglich festgelegten Leistungen ohne zusätzliche Aufwendungen an den vorgesehenen Schnittstellen anschließen kann,
d. Beschaffung und Unterhaltung der vertraglich vorausgesetzten Systemausrüstung (Hardware) und -umgebung (Netzwerke etc.), um den Service von IMMEDIATE nutzen zu können,
e. vollständige, unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen einschließlich der Bereitstellung zur Fehleranalyse geeigneter Daten und Protokolle,
f. ordnungsgemäße Sicherung der eigenen Daten,
g. die richtige und vollständige Erhebung und Eingabe der von ihm verwendeten Daten.

3.3 Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Kunden als fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig, wird der Kunde unverzüglich nach entsprechendem Hinweis durch IMMEDIATE die erforderlichen Berichtigungen, Ergänzungen oder Fehlerbeseitigungen vornehmen.

3.4 IMMEDIATE ist nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, wenn hierzu kein begründeter Anlass besteht.

3.5 Die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß vorstehender Ziffern 3.1 und 3.2 sind wesentliche Vertragspflichten. Bei deren Nichterfüllung kommt IMMEDIATE vom Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung nicht in Verzug. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen und/ oder Mehraufwand, kann IMMEDIATE unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte Änderungen des Zeitplanes und der Preise verlangen.

4. Vertragsschluss und Kündigung

4.1 Die Angebote von IMMEDIATE sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt

erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von IMMEDIATE beim Kunden zustande, spätestens jedoch mit dem Beginn der Leistungen von IMMEDIATE.

4.2 Der Vertrag wird für eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wurde. Innerhalb der Vertragslaufzeit ist der Vertrag für keine Seite kündbar.

4.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß der Ziffern 3.1 und 3.2 verstoßen hat oder wenn der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist, oder der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Bei einer Kündigung oder bei einem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung geleisteter Zahlungen.

5. Fristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte

5.1 Die angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich

vereinbart wurde. Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt die rechtzeitige Klärung aller technischen Fragen sowie die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen und Termine angemessen; dies gilt nicht, wenn IMMEDIATE die Verzögerung zu vertreten hat.

5.2 Fälle höherer Gewalt, wie unvorhergesehene, von IMMEDIATE unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, wie Einbrüche und Vandalismus, Arbeitskämpfe, Feuer, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen, unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung die Liefer- und Leistungspflichten von IMMEDIATE. Dies gilt auch dann, wenn sich IMMEDIATE bereits in Verzug befindet.

5.3 Bei Eintritt der höheren Gewalt ist IMMEDIATE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. IMMEDIATE ist dann verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich zu informieren und ihm etwaige Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die von IMMEDIATE genannten Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer. Die jährliche Lizenzgebühr ist erstmals mit Abschluss des Vertrages fällig; die folgenden jeweils bis zum 30. Januar des dann folgenden Geschäftsjahres.

6.2 Ist ein bestimmter Preis nicht vereinbart, berechnet IMMEDIATE das geschuldete Honorar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste oder – falls eine solche nicht existieren sollte – das branchenübliche Honorar.

6.3 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf eines der von IMMEDIATE genannten Konten fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn IMMEDIATE über den Betrag endgültig verfügen kann. Bei verspäteter Zahlung stehen IMMEDIATE Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins zu.

6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.5 Wird eine Gefährdung der Zahlungsforderungen von IMMEDIATE durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, ist IMMEDIATE berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum Kunden sofort fällig zu stellen, sofern IMMEDIATE seine Leistungen bereits erbracht hat. Dies gilt auch dann, wenn IMMEDIATE bereits Wechsel oder Schecks angenommen hat. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Bestellers nahe legt. Dasselbe gilt, wenn sich der Kunde mit mindestens zwei Rechnungen in Zahlungsverzug befindet. IMMEDIATE ist in diesem Fall außerdem berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Erbringung der noch ausstehenden Lieferungen nach seiner Wahl entweder die Zahlung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann IMMEDIATE vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich.

7. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln

7.1  Der Kunde hat die Leistung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich, jedoch spätestens binnen 15 Werktagen anzuzeigen. Die Untersuchungs- und Rügefrist beginnt ab Ermöglichung der OnlineNutzung. Verborgene Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Untersuchung oder die fristgerechte Rüge eines Mangels, kann er sich auf diesen Mangel nicht berufen.

7.2  Der Kunde hat Ansprüche wegen Mängeln nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Aufzeichnungen aufgezeigt werden können. Der Kunde hat die Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu fixieren.

7.3  Störungen oder Fehler, die vom Kunden oder von Dritten, insbesondere durch fehlerhafte oder nachlässige Handhabung, oder durch ungeeignete Umweltbedingungen verursacht werden, stellen keinen Mangel dar.

8. Haftung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

8.1  IMMEDIATE haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen von IMMEDIATE, seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie für deren schuldhafte Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet IMMEDIATE auch in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

8.2  Im Übrigen haftet IMMEDIATE für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt oder in der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.3  Sofern nicht anders vereinbart, gilt der jeweilige Auftragswert als vorhersehbarer vertragstypischer Schaden, bei Dauerschuldverhältnissen der jährliche Auftragswert.

8.4  Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von IMMEDIATE für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

8.5  Schadensersatz statt der Leistung oder entsprechenden Aufwendungsersatz kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er IMMEDIATE zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung beziehungsweise Nacherfüllung ablehne, und die Leistung beziehungsweise Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.

8.6  Die vorstehenden Ziffern finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

8.7  Machen Dritte Schadensersatzansprüche auf Grund von vertragswidriger oder unzulässiger Nutzung der ASP-Leistungen durch den Kunden gegenüber IMMEDIATE geltend, setzt IMMEDIATE den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis. Der Kunde übernimmt die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten und hält IMMEDIATE von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere hat der Kunde die inhaltliche Richtigkeit der an IMMEDIATE gesendeten Daten zu vertreten.

8.8  Für den Verlust von Daten haftet IMMEDIATE insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. IMMEDIATE haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Drittdaten.

8.9  Der Kunde hat etwaige Schäden oder Verluste, die ihn zu Schadensersatzforderungen berechtigen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Insbesondere hat der Kunde Datenbestände durch übliche Sicherungsmaßnahmen vor Zerstörung oder Verlust zu schützen und hat angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen vorzuhalten, insbesondere gegen schädigende Software oder sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei entsprechender Einhaltung der vorstehenden Sicherungsmaßnahmen eingetreten wäre.

8.10  IMMEDIATE haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Drittdaten oder für die korrekte Funktion und Verfügbarkeit von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von IMMEDIATE oder deren Erfüllungsgehilfen liegen. Die bereitgehaltenen Anwendungen werden durch dem allgemeinen technischen Fortschritt entsprechende Einrichtungen vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt und durch Backup-Kopien gesichert. Gleichwohl kann ein Einbruch in das System durch Unbefugte (‚Hacker‘) anerkanntermaßen nicht völlig ausgeschlossen werden.

8.11  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von IMMEDIATE.

8.12  Liegt eine Pflichtverletzung vor, die IMMEDIATE nicht zu vertreten hat und die keinen Mangel der von IMMEDIATE bereitgestellten Daten darstellt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag nicht berechtigt.

9. Verjährungsfristen

9.1 Die Ansprüche des Kunden in Bezug auf die Datenbearbeitung verjähren in einem Jahr.

Ebenfalls in einem Jahr verjähren alle sonstigen Ansprüche des Kunden sowie die Ansprüche aus einer Garantie.

9.2 Die Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen von IMMEDIATE verjähren in zwei Jahren.

9.3 Abweichend von den vorstehenden Ziffern 9.1 und 9.2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:

a. nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten,
b. wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch IMMEDIATE oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen,
c. wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche ihnen während der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung fort.

10.2 Beide Vertragspartner verpflichten sich, auch ihre Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der in der vorstehenden Ziffer 10.1 geregelten Geheimhaltungsverpflichtung zu verpflichten.

10.3 Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen von IMMEDIATE personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG.

10.4 IMMEDIATE wird die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben. IMMEDIATE wird die Verarbeitung von Daten nur an solche Unternehmen beauftragen, die konform zu den geltenden Datenschutzvorschriften arbeiten.

10.5 IMMEDIATE verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff sicher zu verwahren. Eine Nennung einer Organisation als Kunde bleibt unbenommen.

11. Geltungsbereich

11.1 Für sämtliche Verträge, auch für künftige, von IMMEDIATE GmbH für Software

Entwicklung und Vertrieb („IMMEDIATE“) über über Application Service Providing- Leistungen (ASP-Leistungen) und die Bearbeitung von Daten gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

11.2 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

11.3 Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

11.4 Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

11.5 Auf Grundlage dieser AGB werden keine weiteren als die hierin geregelten Nutzungsrechte übertragen. Insbesondere werden die den ASP-Leistungen zugrunde liegenden Programme nicht verkauft. Für individuelle Entwicklungsaufträge sind Projektverträge zu schließen.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf (CISG).

12.2 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von IMMEDIATE ist deren Firmensitz in Bremen. Dieser ist auch Zahlungsort für den Kunden.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bremen. IMMEDIATE hat jedoch auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Stand: Oktober 2017